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Tierschutz
Update : 29.04.2024 03:36:51
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Tierschutz
Tierschutzrechte
 
Textquelle : Wikipedia und Leopardenland
 
Tiere brauchen auch Schutz !!!

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren individuell ein
artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen. Der Tierschutz
zielt auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit. Im Unterschied zu den Vertretern sogenannter Tierrechte,
die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen und Tiere und Menschen tendenziell
gleichstellen, liegt im Tierschutz und den zugehörigen rechtlichen Regelungen im Tierschutzrecht der
Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung und Nutzung von Tieren durch den Menschen bzw. auf dem
sach- und artgerechten Umgang mit Tieren. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsweise begrenzt sich die
 Tierschutzbewegung zumeist auf regional den Menschen vertraute und sympathische Wirbel- und Säugetiere.
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Religiöse Begründung

In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern
findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise
über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch
ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass beide gleich viel
wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit
Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.

In asiatischen Religionen wie Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere
bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus
die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort
die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der
Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.

Der jüdische Tierschutz – mit seinem bereits in der Tora verankerten Verbot der Tierquälerei (Tza`ar ba`alei
chayim) und mit der Formulierung von Tierrechten wie Schabbatruhe für Tiere, der Verantwortung des Tierhalters
für das Tier sogar am Ruhetag – ist Grundlage der Argumentation von Hanna Rheinz: Sie führt das Schächten,
die Shechita (das betäubungslose jüdische Schlachten) und das Tieropfer im Tempel auf das ursprünglich auch
für Tiere geltende Tötungsverbot zurück. Neben der auch im Judentum verwurzelten Ethik des Mitgefühls steht
nicht das willkürlich und nach Spezies selektierende Mitleid, sondern der im jüdischen Religionsgesetz
verankerte Rechtsanspruch des Tieres im Mittelpunkt.

Der württembergische, vom Pietismus geprägte Pfarrer Christian Adam Dann (1758–1837) begründete seinen
Einsatz für die gequälten Tiere damit, dass sie die Mitgeschöpfe der Menschen seien und als solche ebenso
von Gott geliebt. Ein Mensch, der Tiere quäle, könne Gott und seine Mitmenschen nicht lieben. Sein Freund,
der Liederdichter und Pfarrer Albert Knapp, gründete wenige Monate nach Danns Tod den ersten Tierschutzverein
Deutschlands.

Albert Schweitzer vertrat das Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die
Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für
Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern
der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das
unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth,
der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun:
„Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (…) von einem haben will?“
Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei
Eugen Drewermann.

Auf breiterer Basis im christlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im "Konziliaren
Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung", eine Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der
Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann und 1990 in Seoul zum
Schwerpunktthema wurde. Die dort noch eher allgemein formulierte Grundüberzeugung, "…daß Gott die Schöpfung
liebt. Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung…
Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig
 halten" hat seitdem Eingang in Denken und Aktionen vieler Gemeinden an der kirchlichen Basis gehalten.
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Philosophische Tierschutzargumentation 

Hauptartikel: Tierrechte, Tierethik
In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise
verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen,
eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.René Descartes

Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende
Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen. René Descartes sieht in Tieren
mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt
er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich. Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der
Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid
des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne
Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die
Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.

Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere
sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“
Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus „Die
vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere, (….), daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine
empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“ Für viele Tierschützer
bereits im 19. Jahrhundert lag daher auch die Hinwendung zu neopaganistischen (auch völkisch germanischen
Kulten) wie insbesondere asiatischen Religionen wie auch einer von dort übernommenen Lebensweise hin nahe.
 Der Tierschutz wurde auch zu einem Wahlkampf- und frühem Gesetzgebungsprojekt der Nationalsozialisten.
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Tierschutz in der Neuzeit

Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben
und Tiere als bewegliche Sachen eingestuft. Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung
der Viehzucht, der umfangreichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im
Militär entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen.

Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann 1822 mit dem
ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen.
Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen
Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit
ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später
aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten
hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und
erlangte einen bedeutenden Einfluss. Zur gleichen Zeit warb Marie Espérance von Schwartz europaweit für ein
Engagement gegen Tierversuche.

In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn
sich etwa Richard Wagner 1879 in einem Offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war
in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung
und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer 'Jüdischen Medizin' beschimpft. Diese Vorgeschichte
macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das
spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschützorganisationen auf
Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte.

Die Tierschutzbewegung im Kaiserreich war erfolglos bemüht, die damals sehr tierversuchsfreundliche
Gesetzgebung zu verschärfen, ein Anliegen, welches vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit
großem propagandistischem Aplomb in die Tat umgesetzt wurde. Die Tierschutzgesetzgebung des Naziregimes
wurde in beiden deutschen Staaten nach 1945 übernommen. Bei der Reform des Tierschutzgesetzes im Westen
1972 waren - so etwa in der Person von Albert Lorz, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
a. D. - auch Juristen intensiv beteiligt, die bereits in den 30er Jahren am Reichstierschutzgesetz mitgewirkt
hatten.

Seit den 1980er Jahren werden von Rechtsextremen zunehmend wieder Themen des Tierschutzes im
Nationalsozialismus aufgegriffen, oft in Verbindung mit anti-islamischer Propaganda.
Der Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel im Grundgesetz und im Jahre 2004 auch in den Entwurf der
EU-Verfassung aufgenommen worden: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen
Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen
die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem
Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten
der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“

In vielen Staaten, wie beispielsweise China, existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz. In China
spielen Tiere als Rohstofflieferant für die Traditionelle Chinesische Medizin eine Rolle, so werden z. B.
Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren zur Gewinnung und Vermarktung von
Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär). Daneben wurde die Pelztierhaltung in China
 in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgeweitet.
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Aktuelle Entwicklung 

Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu einer bis heute
andauernden Spaltung in eine (traditionelle) Tierschutzbewegung und eine (radikalere) Tierrechtsbewegung.
Während Tierschützer, wie etwa der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, Tierrechtlern
vorwerfen, durch überzogene Forderungen den Tieren de facto einen Bärendienst zu erweisen, kritisieren
Tierrechtler an Tierschützern, dass diese die Interessen der Tiere nur halbherzig und inkonsequent vertreten
würden.

Helmut F. Kaplan spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer „Tierschutz-Lüge“ und meint damit die
„Verniedlichung von Grundsatz-Problemen zu Mengen-Problemen.“ Beispiele hierfür seien etwa die Forderung
nach weniger Tierversuchen oder weniger Fleischkonsum: „Anstatt zu sagen, dass es falsch ist, Tiere zu
foltern und umzubringen, wird gesagt, dass es falsch ist, zuviele Tiere zu foltern und umzubringen.“
Natürlich sei, so Kaplan, weniger Fleisch zu essen besser für die Tiere. „Aber besser eben nur in dem Sinne,
wie auch weniger Vergewaltigungen, weniger Folterungen und weniger Hinrichtungen besser sind.“ Die Forderung
nach Verringerung von Verbrechen müsse konsequenterweise mit der Forderung nach ihrer Abschaffung verbunden
werden.

Was in der Tierschutz-Tierrechts-Kontroverse von beiden Seiten meist übersehen wird, ist, dass eine
Auseinandersetzung, die an der Oberfläche bleibt bzw. nur konkrete Maßnahmen betrifft, notwendig zum
Scheitern verurteilt ist. Ohne Bewusstmachung und Berücksichtigung der – recht unterschiedlichen –
 philosophisch-weltanschaulichen Grundlagen beider Positionen ist ein konstruktiver Dialog unmöglich.
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Tierhaltung

Aus Sicht vieler Tierschutzorganisationen sollte sich eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung an den
biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart orientieren. Soziale Tiere sollten in
entsprechenden Gruppen gehalten werden, mit artgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten und genügend Raum
für Bewegung. Gegenüber den Interessen der Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung,
Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit orientieren, gibt es
 Abwägungskonflikte zum Tierschutz.
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Tiertransporte und Schlachtung 

Schächten, Darstellung aus dem 15. Jahrhundert
Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für
Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche
Beschränkung. Die EU-Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer
durch Europa. In der Schweiz sieht das neue Tierschutzgesetz eine maximale Zeit von sechs Stunden
vor. Das schweizerische kagfreiland-Label erlaubt höchstens eine Stunde.

Die Schlachtung von Tieren sollte unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden
erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord nur schwierig zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen
 hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
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Zucht von Pelztieren 

Hauptartikel: Pelz, Pelzarten
Tierschützer argumentieren, viele als Pelztiere gehaltene Tierarten wie Amerikanischer Nerz, Füchse,
Chinchilla, Waschbär und Nutria seien für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet und
litten unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.

Tierquälerische Praktiken und hygienisch unzumutbare Zustände in einzelnen Ländern bzw. bei einzelnen
Pelztierhaltern werden regelmäßig von Tierschutzorganisationen thematisiert, auch um rechtliche
Verschärfungen und Verbote durchzusetzen. Die Robbenjagd und Fallenjagd wie auch bei der Gewinnung
der sogenannten Persianerfelle aus unmittelbar nach der Geburt geschlachteter Karakullämmer war bereits
 im 20. und 19. Jahrhundert Gegenstand massiver Tierschutzkampagnen.
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Jagd 

Ein besonderes Interesse am Tierschutz haben Jäger insbesondere hinsichtlich der Wildrettung, also von
Maßnahmen zum Schutz von Wild beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen, und stehen dabei oft zu den
beteiligten Landwirten im Interessengegensatz.

Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen mit den Ökologischen
Jagdverbänden - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes um aktuellen Forderungen des Arten- und Tierschutzes
Rechnung getragen wird. Das derzeitige Jagdgesetz beruht auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934,
welches damals aber bereits in enger Kooperation und unter Berufung auf Art- und Tierschutzelemente erstellt
wurde.

Demonstration gegen die Jagd auf dem Pariser Platz in Berlin
Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch
durch Fehlabschüsse. Kritisiert wird ebenfalls der systematische Abschuss von angeblich wildernden Haustieren
(im Jagdjahr 2002/2003 17.895 abgeschossene Katzen und 211 Hunde allein in Nordrhein-Westfalen). Außerdem sei
 auch bei der Jagd der angst- und schmerzfreie Tod der Tiere nicht gesichert.
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Fischerei und Walfang 

Allgemein kritisiert wird an der Fischerei mit Netzen häufig, dass die Fische qualvoll ersticken und neben
den für die menschliche Nahrung wie auch für die Nutztierhaltung verwendeten Fischen zusätzliche
Meereslebewesen als Beifang getötet werden. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele
Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen
werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins
Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen
verfangen oder Plastikmüll verschlucken. Beim Thunfischfang müssen mittlerweile technische Vorkehrungen
getroffen werden, um die früher massiv mitgetöteten Delfine zu schonen.

Bei der Gegnerschaft gegenüber dem Walfang werden diesen großen Meeressäugetieren auch eine hohe Intelligenz
und ein hochentwickeltes soziales Verhalten unterstellt, das die Jagd auf diese Tiere ethisch problematisch
mache. Kritiker halten dies für speziesistisch, da etwa bei Schweinen und Ratten der Gegnerschaft gegenüber
 dem Walfang vergleichbare Aktivitäten kaum zu finden seine, obwohl diese Tiere deutlich menschenähnlicher seien.
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Heimtierhaltung

Nicht dem österreichischen Tierschutzgesetz entsprechende Haltung von Europäischen Landschildkröten
Katze aus dem Tierheim Bochum

Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen
Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt die nicht artgerechte
Haltung eine Hauptrolle. Auch wenn domestizierte und domestizierbare Tiere an das Leben mit Menschen gut
angepasst sind, haben sie Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor
allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote. Die Haltung von nicht domestizierten
Raub- und Wildtieren sowie "exotischen" Arten stellt zum Teil hohe Anforderungen an den Halter, die ohne
ausreichende Sachkenntnisse und materielle Mittel kaum erfüllbar sind. Soweit ein Tierhalter wiederholt
und beharrlich gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt, kann er mit einem Tierhaltungsverbot belegt
werden. Für einzelne Tierarten existieren deshalb gesetzliche Bestimmungen:


Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit
auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte
Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter und übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von
Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten
Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Daher verfolgen Tierschützer das Ziel, die Fortpflanzung einzudämmen
und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen. So wird beispielsweise das
sogenannte Paderborner Modell - die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen - oft als vorbildlich zur
Eindämmung verwilderter Katzen angesehen .

Aufgrund der teilweise schlimmen Zustände in ausländischen Tierheimen werden häufig Heimtiere auch nach
 Deutschland vermittelt. Meist werden die Tiere dabei durch Flugpaten transportiert.
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Tiere in der Unterhaltung 

Stierkampf in Frankreich
Ein frühes, auch teilweise sehr erfolgreiches Anliegen des Tierschutzgedankes war die Einschränkung oder das
Verbot von Tierkämpfen und Tierhatz zur Unterhaltung wie z. B. dem Stierkampf, der Fuchsjagd, Hunde- und
Hahnenkampf oder von Pferde- und Windhundrennen und der Beizjagd.
Aus Sicht des Tierschutzes sollen darüber hinaus an die artgerechte Haltung von Wildtieren besonders hohe
Anforderungen gestellt werden, da diese weniger an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Auch die
Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos sowie die Dressur wird deshalb von einigen Tierschützern abgelehnt.
Horst Stern betonte in einem 1971 sehr kontrovers diskutierten Film die Nähe der Dressur an natürlichen
Verhaltensweisen von Tieren und sah es als wichtiger an, entsprechende Maßstäbe auch an die Haltung der
Tiere anzulegen. Bei der Zootierhaltung, die auch Unterhaltungs- und Lehraspekte aufweist, kollidieren
gelegentlich Ansprüche des einzeltierbezogenen Tierschutzes mit Belangen des Artenschutzes wie der Bildung
 und Kenntnisvermittlung über Tiere und Natur, welche auch ein Anliegen des Tierschutzes sind.
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Tierversuche 

Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die
potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische und Umweltwirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten
in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkenntnisse
über die Funktionen des Körpers gewonnen.

Dabei werden Tieren auch teilweise Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des
Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum
gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der „verbrauchten“ Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im
Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch
alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage
zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.

Die Übertragung von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen ist nicht immer möglich. So wurde
beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure
(Aspirin) für viele Tiere giftig ist.

Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors
und Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) die als drastisch und qualvoll empfunden werden. Dem
entgegen stehen Ansprüche an eine Sicherheit und Überprüfbarkeit von Herstellungsmethoden und Stoffen, die
im Rahmen umweltschutzbedingter Gesetzgebung wie der EU-REACH Richtlinie die Anwendung von Tierversuchen
 zwingend vorschreibt.
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Private Tierschutzorganisationen 

Pfarrer Albert Knapp
1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall
in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser
vereinigt heute etwa 720 Tierschutzvereine mit über 800.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der
Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animals zusammen.

In der Schweiz entstand um 1840 in Bern der erste Tierschutzverein. 1861 wurde der Schweizer Tierschutz
STS ins Leben gerufen, damals unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Tiere». Der
Schweizer Tierschutz, heute die größte Tierschutzorganisation, ist eine Dachorganisation von lokalen
Tierschutzvereinen. Er ist die älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz. Im Bereich der
Nutztierhaltung versucht die Organisation kagfreiland („kag“ steht für KonsumentInnen-Arbeitsgruppe) seit
den 1970er Jahren, vorbildliche Tierhaltung zusammen mit Landwirten umzusetzen. Sie vergibt deshalb ein
Label für Fleisch, Eier und Käse. Andere Tierschutzorganisationen sind etwa die Stiftung für das Tier im
Recht, die Ärztinnen und Ärzte für Tierschutz in der Medizin, ALTEX (Alternativen zu Tierexperimenten),
die IG Tiertransporte und Schlachthöfe oder der VgT (Verein gegen Tierfabriken).

Am 1. Januar 1981 schlossen sich die 1953 gegründete Tierschutzorganisation ISPA International Society for
the Protection of Animals und die 1959 gegründete Tierschutzorganisation WFPA World Federation for the
Protection of Animals zur World Society for the Protection of Animals (WSPA) zusammen, die mit mehr als
1000 Mitgliedsorganisationen in über 155 Ländern das größte Netzwerk von Tierschützern weltweit ist. Nachdem
1997 das Regionalbüro in Deutschland eröffnet wurde, gründete sich ein Jahr später die WSPA
Welttierschutzgesellschaft e.V. Die WSPA Welttierschutzgesellschaft ist eine international arbeitende
Tierschutzorganisation, die Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat und
sich durch Bildungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kampagnen und die direkte Hilfe vor Ort dafür einsetzt, die
Tierschutz-Standards in der ganzen Welt zu verbessern und zu garantieren. Im Jahr 2006 startete die WSPA
Welttierschutzgesellschaft die Kampagne zu einer Weltweiten Tierschutzerklärung, die eine Vereinbarung über
weltweite Tierschutzstandards durch die Vereinten Nationen fordert.

1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen
die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten
internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist
der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan.

Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue
Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele
haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. Der Verein Animals´ Angels
e.V. ist eine international operierende Mitgliedsorganisation der WSPA Welttierschutzgesellschaft, die sich
durch die Aufklärung der Öffentlichkeit, Kontrollen, Dokumentationen und die enge Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden dafür einsetzt, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen bei Tiertransporten eingehalten
werden. Der Verein PROVIEH kämpft gegen die industrielle Tierhaltung, das Komitee gegen Vogelmord, Vogelfang
und Wilderei. Animal Public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation
Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z. B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten
und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, „Tanzbären“-Problematik,
Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
 setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung weiterer Tierrechte und deren Umsetzung ein.
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