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Sodomie
Update : 07.03.2020 03:57:07
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Textquelle : Wikipedia und Leopardenland
 
Sodomie und Zoophilie - Tierschutzrechte

Zoophilie (gr ζώον zóon „Lebewesen“, „Tier“ und φιλία philia „Liebe, Freundschaft, Wohlwollen“) bezeichnet
das sexuelle Hingezogensein zu Tieren. Zoophilie kann sexuelle Handlungen beinhalten, aber auch Vorlieben,
die nur sekundär, manchmal gar unbewusst der sexuellen Befriedigung des Menschen dienen. Der Begriff wurde
erstmals 1896 von dem Wiener Psychiater Richard von Krafft-Ebing in seinem Werk Psychopathia sexualis benutzt.
Der Begriff wird umgangssprachlich mit Sodomie gleichgesetzt.
Seit der überarbeiteten Version des DSM-III (1987) wird Zoophilie unter den nicht näher bezeichneten Paraphilien
(sexuelle Abweichungen von der gesellschaftlichen Norm) aufgeführt. Zoophilie ist nach ICD-10 (F65.8) eine
gestörte Sexualpräferenz. Neuere Studien zeichnen jedoch inzwischen ein differenzierteres Bild .
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Begriffe

Die Begriffe im Wortfeld „Zoophilie“ waren und sind nicht allgemeingültig definiert. Ein Erklärungsversuch der
Begriffe und ihrer Entwicklung findet sich beispielsweise bei Rosenbauer. Die heute gängigste und von
Miletski und Beetz genutzte Definition lautet: „Zoophilie beschreibt eine emotionale Bindung zu einem Tier,
die zu einer Bevorzugung des Tieres als Lebensgefährte und/oder Sexualpartner führt.“ Es existieren auch
spezifischere Begriffe wie beispielsweise „Kynophilie“ als Bezeichnung für menschlich gesteuerte sexuelle
Handlungen zwischen Hund und Mensch beziehungsweise die entsprechende Neigung.
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§ Rechtliches Derzeitige Situation §

Sexuelle Kontakte zwischen Tieren und Menschen waren in Deutschland bis 1969 durch § 175b StGB verboten.
Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen;
auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. (§ 175b in der Fassung vom 28. Juni 1935).
Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Große Strafrechtsreform aufgehoben. Gewisse Grenzen setzen hier
weiterhin die Tierschutzgesetze und, falls es sich um fremde Tiere handelt, die strafrechtliche Bestimmung zur
Sachbeschädigung (§ 303).
Die Verbreitung pornografischer Schriften, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand
haben, sowie alles, was die Verbreitung zum Ziel hat (z. B. das zigfache Vervielfältigen), ist weiterhin strafbar
nach § 184a StGB. Der bloße Besitz hingegen ist erlaubt.
In Europa finden sich nur in England, Wales und Nordirland Straftatbestände, die Sodomie unter Strafe stellen.
In den übrigen europäischen Ländern sind nunmehr die jeweiligen Tierschutzgesetze einschlägig. So bestraft
bspw. Österreich den Vollzug von geschlechtliche Handlungen an oder mit einem Tier gem. § 5 Abs 1 u 2 Z 17
Tierschutzgesetz. In der Schweiz sind sexuell motivierte Handlungen mit Tieren seit September 2008 ausdrücklich
verboten (Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV); damit wurde die Strafbarkeit in der Schweiz wiederhergestellt.

Hinsichtlich entsprechender pornografischer Schriften sind die Regelungen unterschiedlich. In Österreich ist
gem. § 220a StGB zu bestrafen, wer Schriften verbreitet, die zur Unzucht mit Tieren auffordern oder sie gutheißen.
Geplante Wiedereinführung als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit in Deutschland
Im April 2010 forderte die seinerzeitige hessische Umweltministerin, Silke Lautenschläger, dass Zoophilie
wieder unter Strafe gestellt werden müsse. Im Rahmen einer 2012 anstehenden Novellierung des
Tierschutzgesetzes regte der deutsche Bundesrat in einer Stellungnahme an, zu prüfen, ob ein Verbot der
Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden könne. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates
sehen sowohl das ihrer Meinung nach schützenswerte tierische Wohlbefinden als auch die artgerechte
Selbstentfaltung durch derartige Handlungen verletzt. Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar
die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich. Im Übrigen zeichne sich in
Deutschland das Aufkommen von Tierbordellen ab, dem rechtzeitig entgegengewirkt werden müsse.

In einer Stellungnahme für den Bundestag sieht der Einzelsachverständige Thorsten Gerdes hingegen in
diesem Punkt keinen Handlungsbedarf. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Vorstoß eher um den
Versuch, von der Norm abweichendes Sexualverhalten über die Hintertür zu sanktionieren. Er verweist darauf,
dass unter den damit befassten Wissenschaftlern Einigkeit darüber bestehe, dass Sozialmoral nicht auf dem
Wege des Strafrechtes durchgesetzt werden könne, und von diesen bisher auch nicht gefordert wurde, dass
Zoophilie wieder strafbar werden solle. Die postulierte Etablierung von Tierbordellen hält er für ein „eher
theoretisches Szenario“.
Eine Recherche der Badischen Zeitung vom September 2012 kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachweise
über die Existenz von Tierbordellen gebe. Auch dem Deutschen Tierschutzbund seien solche Einrichtungen
nicht bekannt. Die Behauptung, es gebe solche Tierbordelle in skandinavischen Ländern, gehe lediglich auf
eine Meldung in der Zeitung 24timer, einem in Dänemark gratis verteilten Blatt, zurück.
Im November 2012 möchte die Koalition unter Druck von Michael Goldmann (FDP) einen Gesetzesentwurf
ins Tierschutzgesetz einbringen, welcher jegliche sexuell motivierte Handlung an oder mit Tieren verbietet.
Da der Wortlaut laut Verein ZETA (als Interessenvertretung der Zoophilen Deutschlands) sehr zweifelhaft ist,
droht dieser Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Das Gesetz wird von den Zoophilen als Moralgesetz
gewertet und darf dementsprechend nicht als Grundlage für geltendes Recht genommen werden", heißt
es bei ZETA. Im Dezember 2012 verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Reform des Tierschutzgesetzes,
das unter anderem die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen vorsieht.

Sexuelle Verhältnisse zu Tieren werden im westlichen Kulturkreis aus sittlichen Gründen – von einigen
literarischen Erwähnungen wie im Mythos von Leda abgesehen – tabuisiert. Es wird darüber hinaus auch die
Ansicht vertreten, dass, wer ein Tier als Mittel zu seiner sexuellen Befriedigung benutze, dessen Würde
verletze, ungeachtet dessen, ob das Tier Schmerzen bzw. Schaden erleide (siehe Martin Liechti: Die Würde
des Tieres). Auch deshalb ist Zoophilie in den letzten Jahren das Feld intensiver und diskutierter Untersuchungen
geworden. Leda mit dem Schwan (Michelangelo), 16. Jh.

Hani Miletski, eine Sexualtherapeutin, stellte in ihrer Dissertation 1999 fest, dass es Hinweise darauf
gebe, dass Zoophilie genau wie zum Beispiel Hetero- und Homosexualität eine echte sexuelle Orientierung
sei, im Gegensatz zur Lehrmeinung, die sie als Paraphilie klassifiziert.

In der Zusammenfassung ihrer Untersuchung schreibt Andrea Beetz 2002, dass Zoophilie ein Ausdruck der
Liebe, der Zuneigung und der sexuellen Anziehung sein könne und nicht notwendigerweise ein Ausdruck
von Aggression oder ein Trieb zur Dominanz sei, wie bislang allgemein angenommen.

Für beide Studien wurden zoophile Frauen und Männer mit Hilfe von Fragebögen und persönlichen Interviews
untersucht. Während gemeinhin sexuelle Mensch-Tier-Kontakte noch als ausnahmslos gewalttätig angesehen
wurden, versuchen diese Studien ein differenzierteres Bild zu zeichnen. So sieht Joseph R. Rosenberger schon
in einem passiven Verhalten des Tieres eine Zustimmung. Andere Autoren meinen, Tiere könnten den
sexuellen Akt durchaus genießen (Miletski/Beetz) oder ihn sogar selbst herbeiführen (Midas Dekkers, 1994).
Ein gängiger hierfür als Beispiel benutzter Fall sind Rüden, die sich instinktiv ihrer Zuneigung folgend am Bein
ihres Herrchens bzw. Frauchens zu reiben versuchen, wobei der Hundebesitzer dies gewährt oder – in der
Regel – unterbindet.
Der Philosoph Peter Singer argumentiert, dass die Zugehörigkeit eines Lebewesens zu einer bestimmten
Gattung allein nicht von moralischer Relevanz sein kann. Er hält daher sexuelle Mensch-Tier-Kontakte,
solange sie gegenseitig zufriedenstellend seien, für akzeptabel.
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Geschichte

Höhlenmalereien, die möglicherweise sexuelle Kontakte zwischen Menschen und Tieren darstellen, sind schon
aus der Bronzezeit (Schweden) und aus der Eisenzeit (Italien) bekannt. Laut Rosenberger (1968) gehen sexuelle
Mensch-Tier-Kontakte sogar mindestens bis in die letzte Eiszeit, das heißt vor 40.000 bis 25.000 v. Chr. zurück.
Es gibt Lehrmeinungen, die davon ausgehen, dass es sich bei diesen Malereien nicht um tatsächliche Handlungen,
sondern um Abbildungen mythologisch-tiefenpsychologischer Motive handele. Andere sehen hier den natürlichen
Umgang des Schamanen mit seinem Krafttier im nichtalltäglichen Bewusstsein dargestellt.
Der Traum der Fischersfrau, Holzschnitt von Hokusai (1820)

Im Alten Testament wird der sexuelle Verkehr mit Tieren verboten (3 Mos 18,23 EU) und als todeswürdiges
Verbrechen bezeichnet (2 Mos 22,18 EU; 3 Mos 20,15-16 EU). Diejenigen, die Zoophilie begehen, werden
verflucht (5 Mos 27,21 EU), d. h. Aufdeckung und Ahndung des Vergehens werden Gott überlassen.
Aus der klassischen Antike sind vielfältige, explizite Berichte bekannt, bei denen es sich eindeutig um sexuellen
Umgang mit Tieren handelt. So wurden im alten Griechenland verschiedene Gottheiten dadurch verehrt, dass
mit den Tieren, die die Gottheit symbolisierten, gewaltsamer Geschlechtsverkehr praktiziert wurde. Auch in der
griechischen Mythologie spielen Mensch-Tier-Kontakte eine Rolle (siehe Minotaurus, Europa, Leda). Im alten
Rom gab es Bordelle, die die Namen der Tierarten trugen, die dort für den Menschen zur Verfügung gestellt wurden.

In christlich geprägten Gebieten hat von der Spätantike bis in die Neuzeit hinein weitgehend die Bibel den
Umgang mit Mensch-Tier-Kontakten bestimmt. Im Mittelalter war die Todesstrafe üblich, meist sowohl für
den Menschen, als auch für das passive Tier. Schwere Strafen bis hin zu lebenslänglicher Haft hielten sich
bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Nicht selten wurden Schweinehirten fälschlich verdächtigt, weil sie durch
„Aufreiten“ auf der Sau feststellten, ob diese paarungsbereit war, denn ein paarungsbereites Weibchen
drückt dagegen, ein nicht paarungsbereites Weibchen geht weg. Für unkundige Außenstehende kann der
Test durch den Schweinehirten wie eine Form der Zoophilie wirken.
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Hintergründe

Sexuelle Verhältnisse zu Tieren werden im westlichen Kulturkreis aus sittlichen Gründen – von einigen literarischen
Erwähnungen wie im Mythos von Leda abgesehen – tabuisiert. Es wird darüber hinaus auch die Ansicht vertreten,
dass, wer ein Tier als Mittel zu seiner sexuellen Befriedigung benutze, dessen Würde verletze, ungeachtet dessen,
ob das Tier Schmerzen bzw. Schaden erleide (siehe Martin Liechti: Die Würde des Tieres). Auch deshalb ist
Zoophilie in den letzten Jahren das Feld intensiver und diskutierter Untersuchungen geworden.
Leda mit dem Schwan (Michelangelo), 16. Jh.

Hani Miletski, eine Sexualtherapeutin, stellte in ihrer Dissertation 1999 fest, dass es Hinweise darauf gebe, dass
Zoophilie genau wie zum Beispiel Hetero- und Homosexualität eine echte sexuelle Orientierung sei, im Gegensatz
zur Lehrmeinung, die sie als Paraphilie klassifiziert.
In der Zusammenfassung ihrer Untersuchung schreibt Andrea Beetz 2002, dass Zoophilie ein Ausdruck der Liebe,
der Zuneigung und der sexuellen Anziehung sein könne und nicht notwendigerweise ein Ausdruck von Aggression
oder ein Trieb zur Dominanz sei, wie bislang allgemein angenommen.
Für beide Studien wurden zoophile Frauen und Männer mit Hilfe von Fragebögen und persönlichen Interviews
untersucht. Während gemeinhin sexuelle Mensch-Tier-Kontakte noch als ausnahmslos gewalttätig angesehen
wurden, versuchen diese Studien ein differenzierteres Bild zu zeichnen. So sieht Joseph R. Rosenberger schon
in einem passiven Verhalten des Tieres eine Zustimmung. Andere Autoren meinen, Tiere könnten den sexuellen
Akt durchaus genießen (Miletski/Beetz) oder ihn sogar selbst herbeiführen (Midas Dekkers, 1994). Ein gängiger
hierfür als Beispiel benutzter Fall sind Rüden, die sich instinktiv ihrer Zuneigung folgend am Bein ihres Herrchens
bzw. Frauchens zu reiben versuchen, wobei der Hundebesitzer dies gewährt oder – in der Regel – unterbindet.

Der Philosoph Peter Singer argumentiert, dass die Zugehörigkeit eines Lebewesens zu einer bestimmten Gattung
allein nicht von moralischer Relevanz sein kann. Er hält daher sexuelle Mensch-Tier-Kontakte, solange sie gegenseitig
zufriedenstellend seien, für akzeptabel.
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